Sport und Bikeworld - Coburg -> AGB | Laufen, Radsport, Outdoor, Skifahren, Lifestyle und mehr
50°17'7.55”N 10°58'51.00”E

Allgemeine Geschäftsbedingungen Sport und Bikeworld Krebs

Vorbemerkung

Individualvertraglich vereinbarte Bestimmungen innerhalb des Vertragsverhältnisses gehen den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam.

1. Bestellung und Auftragsannahme

(1) Sämtliche Bestellungen, die Sport und Bikeworld vom Käufer unmittelbar oder über Außendienstmitarbeiter erteilt werden, bedürfen der Annahme durch schriftliche Auftragsbestätigung, es sei denn, es handelt sich um ein Bargeschäft.

(2) Abweichungen der bestellten oder gelieferten Artikel von der Bestellung, insbesondere im Hinblick auf Material und Ausführung, bleiben im Rahmen des technischen Fortschritts ausdrücklich vorbehalten.

2. Lieferzeit

(1) Falls eine Lieferzeit vereinbart oder erforderlich ist, gilt Folgendes:

(2) Die von Sport und Bikeworld genannten Liefertermine sind unverbindlich, es sei denn, sie sind ausdrücklich als „verbindlicher Liefertermin“ von Sport und Bikeworld schriftlich bestätigt worden.

(3) Die Lieferung durch Sport und Bikeworld steht unter dem Vorbehalt der Selbstbelieferung. Sport und Bikeworld wird dem Käufer unverzüglich Mitteilung machen, falls eine Selbstbelieferung nicht stattfindet.

(4) Voraussetzung der Einhaltung der Lieferzeit ist die rechtzeitige Erfüllung der vom Käufer übernommenen Vertragspflichten, insbesondere die Leistung der vereinbarten Zahlungen und ggf. der Erbringung vereinbarten Sicherheiten.

(5) Im Übrigen ist der Käufer im Fall eines von Sport und Bikeworld zu vertretenden Verzuges zur Geltendmachung weiterer Rechte erst dann berechtigt, wenn eine von ihm nach Verzugseintritt gesetzte Nachfrist von mindestens drei Wochen fruchtlos verstrichen ist.

3. Versand

(1) Ist ein Versand der bestellten Ware erforderlich, so erfolgt dieser ab Sitz von Sport und Bikeworld auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Mangels besonderer Vereinbarungen steht Sport und Bikeworld die Wahl des Transportunternehmers sowie die Art des Transportmittels frei. Die Gefahr geht auch dann mit der Absendung ab Sitz von Sport und Bikeworld auf den Käufer über, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist.

(2) Verzögert sich der Versand durch Umstände, die der Käufer zu vertreten hat, so geht die Gefahr bereits im Zeitpunkt der Versandbereitschaft auf den Käufer über. Die durch die Verzögerung entstehenden Kosten (insbesondere Lagerspesen) hat der Käufer zu tragen.

(3) Sport und Bikeworld ist nicht verpflichtet, die Sendung gegen Transportschäden zu versichern oder versichern zu lassen, es sei denn, eine entsprechende Verpflichtung ist von Sport und Bikeworld schriftlich übernommen worden.

4. Gewährleistung

(1) Die Gewährleistungsfrist beträgt für neue Ware zwei Jahre, für gebrauchte Ware ein Jahr ab Auslieferung.

(2) Der Käufer hat Sport und Bikeworld eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren.

(3) Die Nacherfüllung kann nach der Wahl des Käufers durch die Beseitigung des Mangels oder durch die Lieferung neuer Ware erfolgen. Während der Nacherfüllung sind die Herabsetzung des Kaufpreises oder der Rücktritt vom Vertrag durch den Besteller ausgeschlossen.

(4) Die Nachbesserung gilt mit dem zweiten vergeblichen Versuch als fehlgeschlagen. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären.

(5) Es gelten die in Ziffer 5. getroffenen Haftungsregelungen, darüber hinaus die gesetzlichen Bestimmungen.

5. Haftung für Pflichtverletzung; Haftungsbeschränkung

Unbeschadet der Bestimmungen über die Gewährleistung sowie anderer in diesen Bestimmungen getroffener spezieller Regelungen gilt in Fällen einer Pflichtverletzung durch Sport und Bikeworld Folgendes:

(1) Schadensersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen wegen Mangels kann der Käufer erst dann geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. Das Recht des Käufers zur Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen zu den nachfolgenden Bedingungen bleibt davon unberührt.

(2) Der Lieferant haftet uneingeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von ihm, seinen gesetzlichen Vertretern oder seinen Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie für alle Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist durch Sport und Bikeworld, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit Sport und Bikeworld bezüglich der Ware oder Teile derselben eine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben hat, haftet sie auch im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten, haftet Sport und Bikeworld allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie erfasst ist.

(3) Sport und Bikeworld haftet auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder einer Kardinalpflicht betrifft. Das Gleiche gilt, wenn dem Besteller Ansprüche auf Schadensersatz statt der Leistung zustehen. Sport und Bikeworld haftet jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind.

(4) Eine weitergehende Haftung durch Sport und Bikeworld ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen; dies gilt insbesondere auch für deliktische Ansprüche oder Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen statt der Leistung. Soweit die Haftung durch Sport und Bikeworld ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

6. Ausschluss von Beschaffungsrisiko und Garantien

Sport und Bikeworld übernimmt bei bestellten und nicht sofort lieferbaren Artikeln keinerlei Beschaffungsrisiko.

Die Übernahme von Garantien ist ausgeschlossen, es sei denn, hierüber ist eine ausdrückliche schriftliche Vereinbarung mit dem Käufer geschlossen.

7. Preise

Die Preisberechnung erfolgt ab Sitz von Sport und Bikeworld in Euro zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer.

8. Zahlungsbedingungen

(1) Sämtliche Rechnungen von Sport und Bikeworld sind sofort netto Kasse zu bezahlen. Ein Skontoabzug bedarf der vorherigen schriftlichen Vereinbarung.

(2) Bei Überschreitung des Zahlungsziels und nach erfolgter Mahnung sind Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank, mindestens aber 7,5 % auf den Rechnungsbetrag zu zahlen.

(3) Wechsel werden nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung zahlungshalber angenommen. Diskontierungsspesen werden von Sport und Bikeworld unabhängig vom Zeitpunkt der Wechselannahme vom Fälligkeitstag der Forderung an berechnet. Sport und Bikeworld übernimmt keinerlei Gewähr für rechtzeitiges Inkasso oder rechtzeitigen Protest.

(4) Werden Wechsel oder Schecks nicht termingerecht durch den Bezogenen gutgeschrieben, so werden in diesem Zeitpunkt sämtliche anderweitig bestehenden Forderungen von Sport und Bikeworld gegenüber dem Käufer fällig. Anderweitig bestehende Zahlungsziele verfallen. Das selbe gilt für den Fall, dass eine Forderung bei Fälligkeit nicht bezahlt ist.

(5) Eine Zurückhaltung der Zahlung oder eine Aufrechnung wegen ggf. bestehender Gegenansprüche des Käufers ist mit Ausnahme unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Forderungen ausgeschlossen.

(6) Sämtliche Forderungen von Sport und Bikeworld gegen den Kunden, egal aus welchem Rechtsverhältnis, sind sofort zur Zahlung fällig, wenn ein Sachverhalt verwirklicht wird, der gemäß gesetzlicher Bestimmungen oder vertraglicher Bestimmungen Sport und Bikeworld zum Rücktritt berechtigen.

9. Eigentumsvorbehalt

(1) Jede von Sport und Bikeworld gelieferte Ware bleibt dessen Eigentum bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises und bis zur vollständigen Erledigung sämtlicher aus der Geschäftsbeziehung resultierender Forderungen (erweiterter Eigentumsvorbehalt).

Eine Verfügung über die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware (etwa durch Verkauf, Verpfändung, Sicherungsübereignung, Schenkung, Gebrauchsüberlassung) durch den Käufer ist keinesfalls gestattet.

(2) Sollte der Käufer eine vertragswidrige Verfügung über den Kaufgegenstand vorgenommen haben, tritt der bezahlte oder zu bezahlende Kaufpreis oder anderweitige erhaltene oder zu erhaltende Leistungen des Erwerbers an die Stelle der Ware. Der Käufer tritt bereits jetzt alle aus einer etwaigen Veräußerung entstehenden Forderungen an Sport und Bikeworld ab. Der Käufer ist nicht ermächtigt, diese Forderungen einzuziehen. Im Rahmen der Abtretung hat der Käufer bei der Offenlegung der Abtretung gegenüber dem Erwerber mitzuwirken und diesen zu veranlassen, an Sport und Bikeworld zu zahlen bzw. zu leisten. Mit Rücksicht auf den verlängerten Eigentumsvorbehalt (Vorausabtretung der jeweiligen Kaufpreisforderung) ist eine Abtretung an Dritte, insbesondere an ein Kreditinstitut, vertragswidrig und daher unzulässig. Sport und Bikeworld ist jederzeit berechtigt, die Verkaufsunterlagen des Käufers zu prüfen und dessen Abnehmer von der Abtretung zu informieren.

(3) Im Falle einer Pfändung der Ware beim Käufer ist Sport und Bikeworld sofort unter Übersendung einer Abschrift des Zwangsvollstreckungsprotokolls und einer eidesstattlichen Versicherung darüber zu unterrichten, dass es sich bei der gepfändeten Ware um die von Sport und Bikeworld gelieferte und unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware handelt.

(4) Die Geltendmachung der Rechte von Sport und Bikeworld aus dem Eigentumsvorbehalt entbindet den Käufer nicht von seinen vertraglichen Verpflichtungen. Der Wert der Ware im Zeitpunkt der Rücknahme wird lediglich auf die bestehende Forderung von Sport und Bikeworld gegen den Käufer angerechnet.

10. Rücktrittsrecht durch Sport und Bikeworld

Sport und Bikeworld ist aus folgenden Gründen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten:

(1) Wenn sich entgegen der vor Vertragsschluss bestehenden Annahme ergibt, dass der Käufer nicht kreditwürdig ist. Kreditunwürdigkeit kann ohne weiteres angenommen werden in einem Fall des Wechsel- oder Scheckprotestes, der Zahlungseinstellung durch den Käufer oder eines erfolglosen Zwangsvollstreckungsversuches beim Käufer. Nicht erforderlich ist, dass es sich um Beziehungen zwischen Sport und Bikeworld und Käufer handelt.

(2) Wenn sich herausstellt, dass der Käufer unzutreffende Angaben im Hinblick auf seine Kreditwürdigkeit gemacht hat und diese Angaben von erheblicher Bedeutung sind.

(3) Wenn die unter Eigentumsvorbehalt von Sport und Bikeworld stehende Ware anders als im regelmäßigen Geschäftsverkehr des Käufers veräußert wird, insbesondere durch Sicherungsübereignung oder Verpfändung. Ausnahmen hiervon bestehen nur, soweit Sport und Bikeworld ihr Einverständnis mit der Veräußerung schriftlich erklärt hat.

11. Sonstiges

Eine Haftung aus Verletzung von Pflichten aus dem Geräte- und Produktsicherheitsgesetz ist auf Produkte beschränkt, die nach dem 01.05.2004 in Verkehr gebracht wurden. Darüber hinaus bestehen Ansprüche auf Schadensersatz nur für solche Schäden, die durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung der Pflichten verursacht wurden. Die Haftung ist – soweit zulässig – auf den Wert des Produktes beschränkt.

12. Erfüllungsort und Gerichtsstand

(1) Als Erfüllungsort wird Coburg vereinbart.

(2) Der Gerichtsstand bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Ist der Käufer Unternehmer oder juristische Person des öffentlichen Rechtes oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist der Sitz von Sport und Bikeworld ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.

(3) In jedem Fall, insbesondere auch bei grenzüberschreitenden Lieferungen, gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.